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Zuzahlungen bei Medikamenten: So beantragen Sie eine Befreiung
🇺🇸 Read this article in EnglishFür verschreibungspflichtige Medikamente zahlen gesetzlich Versicherte meist 10 % des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Überschreiten Ihre Zuzahlungen im Jahr 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen des Haushalts (1 % bei schwerwiegend chronisch Kranken), können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen.
Zuzahlungen fallen für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte an. Für viele Haushalte summieren sie sich – besonders bei chronischen Erkrankungen.
Schritt für Schritt
- Quittungen sammeln
Lassen Sie sich alle Zuzahlungen quittieren. Viele Apotheken bieten eine Jahresübersicht an.
- Belastungsgrenze berechnen
Von den Bruttoeinnahmen des Haushalts werden Freibeträge für Angehörige abgezogen. Die Krankenkasse hilft bei der Berechnung.
- Befreiung beantragen
Ist die Grenze erreicht, beantragen Sie mit den Belegen die Befreiung für den Rest des Jahres und die Erstattung zu viel gezahlter Beträge.
- Vorauszahlung prüfen
Viele Kassen ermöglichen, den voraussichtlichen Gesamtbetrag zu Jahresbeginn zu zahlen und sich sofort befreien zu lassen.
- Zuzahlungsfreie Medikamente nutzen
Für manche besonders günstige Präparate entfällt die Zuzahlung. Fragen Sie in der Apotheke nach.
Die wichtigsten Regeln
| Regel | Inhalt |
|---|---|
| Arzneimittel | 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 €, nie mehr als der Preis |
| Belastungsgrenze | 2 % der Bruttoeinnahmen des Haushalts pro Jahr |
| Chronisch Kranke | 1 % bei schwerwiegender chronischer Erkrankung |
| Kinder und Jugendliche | bis 18 Jahre weitgehend von Zuzahlungen befreit |
Häufige Fragen
Gelten die Regeln auch für privat Versicherte?
Nein. Bei privaten Krankenversicherungen richten sich Selbstbeteiligungen nach dem jeweiligen Tarif.
Wer gilt als schwerwiegend chronisch krank?
Dafür gelten bestimmte Kriterien, etwa eine Dauerbehandlung über mindestens ein Jahr und ein Pflegegrad, ein Grad der Behinderung oder eine dauerhafte ärztliche Versorgung. Ihre Krankenkasse informiert über die Details.