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Grundsteuer: Bescheid prüfen und Einspruch einlegen
🇺🇸 Read this article in EnglishSeit 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Werten berechnet. Prüfen Sie im Grundsteuerwert- bzw. Messbescheid des Finanzamts Grundstücksfläche, Wohnfläche, Baujahr und Bodenrichtwert. Gegen fehlerhafte Bescheide können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen – gegen Werte beim Finanzamt, gegen den Hebesatz bei der Gemeinde kaum.
Mit der Reform wurden alle Grundstücke neu bewertet. Fehler in den Angaben oder Bescheiden kommen vor – und wirken sich jedes Jahr aus.
Die drei Bescheide
| Bescheid | Von wem | Was steht drin |
|---|---|---|
| Grundsteuerwertbescheid (bzw. Äquivalenzbetragsbescheid) | Finanzamt | Bewertung des Grundstücks |
| Grundsteuermessbescheid | Finanzamt | Messbetrag als Grundlage |
| Grundsteuerbescheid | Gemeinde | zu zahlender Betrag (Messbetrag × Hebesatz) |
Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Berechnungsmodelle. Fehler müssen dort angefochten werden, wo sie entstehen: Bewertungsfehler beim Finanzamt.
Schritt für Schritt
- Bescheide sammeln
Legen Sie Grundsteuerwert-, Mess- und Grundsteuerbescheid nebeneinander.
- Angaben prüfen
Kontrollieren Sie Grundstücksfläche, Wohn- und Nutzfläche, Baujahr, Gebäudeart und ggf. Bodenrichtwert.
- Frist beachten
Ein Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids möglich.
- Einspruch einlegen
Schriftlich oder über ELSTER beim zuständigen Finanzamt, mit kurzer Begründung und Belegen.
- Bei Fristversäumnis
Offensichtliche Fehler können unter Umständen trotzdem korrigiert werden. Stellen Sie einen Antrag auf Fortschreibung oder Änderung.
- Zahlungen fortsetzen
Ein Einspruch stoppt die Zahlungspflicht nicht automatisch. Zahlen Sie weiter, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Häufige Fragen
Kann ich gegen einen hohen Hebesatz Einspruch einlegen?
Den Hebesatz legt die Gemeinde politisch fest. Ein Einspruch dagegen hat in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg.
Was kostet ein Einspruch?
Der Einspruch beim Finanzamt ist kostenlos.