Anleitung
Wasserleitungen vor Frost schützen: So vermeiden Sie Rohrbrüche
🇺🇸 Read this article in EnglishSperren Sie Außenwasserhähne vor dem ersten Frost ab und entleeren Sie sie, dämmen Sie Leitungen in unbeheizten Räumen und lassen Sie Räume mit Wasserleitungen nicht auskühlen. Bei längerer Abwesenheit im Winter heizen Sie weiter oder entleeren die Leitungen – sonst kann die Wohngebäudeversicherung die Leistung kürzen.
Gefrierendes Wasser dehnt sich aus und kann Rohre zum Platzen bringen – besonders in Kellern, Garagen, Gartenhäusern und an Außenwänden.
Schritt für Schritt
- Hauptwasserhahn finden
Vor dem Winter prüfen, wo der Hauptabsperrhahn sitzt und ob er sich leicht schließen lässt.
- Außenwasserhähne entleeren
Das innere Absperrventil schließen, den Außenhahn öffnen und das Restwasser ablaufen lassen. Gartenschläuche abbauen.
- Leitungen dämmen
Rohre in Keller, Garage oder unbeheizten Räumen mit Dämmschläuchen versehen.
- Räume nicht auskühlen lassen
Auch in wenig genutzten Räumen mit Wasserleitungen die Heizung auf Frostschutz oder niedriger Stufe laufen lassen.
- Kellerfenster schließen
Gekippte Kellerfenster lassen bei Frost kalte Luft an die Leitungen.
- Bei Abwesenheit vorsorgen
Bei längerer Abwesenheit weiter heizen oder die Leitungen entleeren und jemanden bitten, regelmäßig nach dem Rechten zu sehen.
- Gartenhaus und Ferienhaus winterfest machen
Wasser abstellen, Leitungen und Geräte entleeren.
Wenn ein Rohr eingefroren ist
- Hauptwasserhahn schließen, falls das Rohr beschädigt sein könnte.
- Rohr langsam mit einem Föhn oder warmen Tüchern auftauen.
- Niemals mit offener Flamme oder Lötlampe auftauen.
- Bei Unsicherheit einen Installateur rufen.
Häufige Fragen
Wie kalt darf es im Haus werden?
Es kommt auf die Lage der Leitungen an. Räume mit Wasserleitungen sollten nicht unter den Gefrierpunkt fallen; die Frostschutzstellung des Thermostats verhindert das in der Regel.
Wer zahlt bei einem Rohrbruch in der Mietwohnung?
Schäden am Gebäude trägt in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Vermieters, Schäden an Ihren Möbeln Ihre Hausratversicherung.